Verhalten der Mieter

Verhalten der Mieter

Geschäftsstelle

Der Mieter kann sicher sein, dass die Vermittlung eine feste Geschäftsstelle in Dänemark unterhält. 

Öffnungszeiten

Der Mieter hat das Recht zu verlangen, dass der Vermittler im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August am Anreisetag bis 20.00 Uhr und im übrigen Jahr bis 17.00 Uhr (im Büro oder am Telefon) erreichbar ist. Dementsprechend ist der Vermittler das ganze Jahr über von Montag bis Freitag während normaler Büroöffnungszeiten erreichbar. 

Kontrolle

Der Mieter hat das Recht zu verlangen, dass das Angebotsmaterial mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. 

Verfügungsrecht

Der Mieter übernimmt in der reservierten Mietperiode das Nutzrecht für das Ferienhaus, wenn die Zahlung des vollen Mietpreises an den Vermittler bzw. dessen Vertreter geleistet wurde. 


Gesetzliche Verhältnisse

Der Mieter kann sicher sein, dass der Vermittler mit den zu jeder Zeit geltenden Gesetzen bezüglich der Benutzung, Vermietung und Vermittlung der Vermietung von Ferienhäusern vertraut ist. 

Swimming- und Whirlpools

Soweit Verhandlungen zwischen dem Branchenverband der Ferienhausvermieter und dem dänischen Umweltministerium zu einem Abkommen bezüglich der Benutzung und Kontrolle von Swimmingpools und Whirlpools in privaten Ferienmiethäusern führen sollten, kann der Mieter Anspruch erheben, dass die Mitglieder des Branchenverbandes ein solches Abkommen einhalten. 

Reiserücktritt

Der Mieter kann Anspruch erheben, dass die Reiserücktrittsregelungen, hierunter Krankheit usw., deutlich aus dem Katalog des Vermittlers hervorgehen. 

Beanstandungen

Bei einer Beanstandung des Mieters von Gegebenheiten in Verbindung mit dem Mietobjekt verpflichtet sich der Vermittler, die Beanstandung schnell nachzugehen. Schriftliche Beanstandungen sind schriftlich zu beantworten, und ein Lösungsvorschlag ist spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Beanstandung vorzulegen. 
Bei Beanstandungen, die es notwendig machen, Maßnahmen zur Abhilfe während des Aufenthaltes des Mieters in dem Ferienhaus einzuleiten, und die dem Vermittler sofort mitgeteilt worden sind, kann der Mieter davon ausgehen, dass diese Maßnahmen, soweit möglich, vor dem Ablauf der Mietperiode durchgeführt werden. 

Strom und Wasser

Der Mieter kann sicher sein, dass der Preis für den Stromverbrauch aus dem Katalog des Vermittlers hervorgeht. Wird der Wasserverbrauch gesondert abgerechnet, geht sowohl dieses als auch der Abrechnungspreis deutlich aus dem Katalog des Vermittlers hervor. Sind andere verbrauchsabhänigige Kosten vom Mieter zu zahlen, sollen diese zumindest durch einen Aushang o.ä. im Ferienhaus vorliegen.