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Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung

Foto:Niclas Jessen&Niclas Jessen

Der Beschwerdeausschuss ist ein privater Ausschuss, dessen Gesetze vom Handels- und Wachstumsminister zugelassen sind. Gründer des Beschwerdeausschusses sind die dänische Verbraucherzentrale - Tænk - und der Branchenverband der Ferienhausvermieter. 

Der Beschwerdeausschuss behandelt Beschwerden von Verbrauchern über die Vermietung von Ferienhäusern in Dänemark und in der EU auf Grund von Mängeln, die aus einem Mietverhältnis hervorgehen. Die Mängel können z.B. fehlende Reinigung, Mängel an Pool und Jacuzzi oder der Hausstandard sein. Personen- oder Sachschäden können jedoch vom Beschwerdeausschuss nicht behandelt werden.

Eine Beschwerde kann nur dann behandelt werden, wenn sich der Beschwerdeführer zuvor an den Antragsgegner gewendet hat und eine solche Kontaktaufnahme nicht zu einer für den Beschwerdeführer zufriedenstellenden Lösung führte.

Hier auf der Seite finden Sie auch einige Beispiele von früheren Beschlüssen, die der Beschwerdeausschuss getroffen hat. Bitte lesen Sie diese durch, damit Sie eine Idee davon bekommen können, wie der Beschwerdeausschuss früher entschieden hat.

Die Bearbeitungszeit einer Beschwerde beträgt ungefähr 6 Monate. Wir empfehlen es, dass die Korrespondenz mit dem Sekretariat elektronisch über die E-Mailadresse info@ankenaevnferiehus.dk verläuft.

Bitte bemerken Sie, dass die Dateien, die Sie an den Beschwerdeausschuss schicken, nicht größer als 10.000 KB sein dürfen. Am liebsten möchten wir Dateien in den Formaten Word, PDF und/oder JPG erhalten.

Kontakt: +45 20 36 22 44 

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