Der Verlauf des Falles

So verläuft der Fall.

Der Beschwerdefall beginnt damit, dass der Kläger das Beschwerdeformular des Beschwerdeausschusses zusammen mit den erforderlichen Anhängen an den Beschwerdeausschuss für Ferienvermittlung übermittelt. Das Material wird elektronisch verschickt. Das Sekretariat des Beschwerdeausschusses prüft dann, ob der Fall von dem Beschwerdeausschuss behandelt werden kann. Wenn das Sekretariat feststellt, dass der Fall für die Prüfung durch den Beschwerdeausschuss geeignet sein sollte, erhält der Kläger eine Benachrichtigung in Form einer formellen Bestätigung.

Um den Fall einzuleiten, muss der Kläger das Beschwerdeformular des Beschwerdeausschusses ausfüllen. Das Beschwerdeformular entspricht der gerichtlichen Vorladung eines Zivilverfahrens. Dem Beschwerdeformular sind folgende Anhänge beizufügen:

  • Relevante Korrespondenz. Alle Telefonanrufe können durch einen Ausdruck der entsprechenden Telefongesellschaft dokumentiert werden.
  • Mietvertrag für das betroffene Ferienhaus. Betrifft die Klage mehrere Ferienhäuser, sind alle Mietverträge beizufügen.
  • Hausbeschreibung, d.h. die Beschreibung, bei der Sie das Haus bestellt haben, z. B. Werbung/Inserat oder „Screenshot“
  • Mietbedingungen. Wird das Ferienhaus über eine Agentur vermietet, unterliegt der Mietvertrag den Mietbedingungen der Agentur. Diese sind dem Reklamationsformular beizufügen.
  • Andere Dokumente, z. B. Fotos der Mängel.
  • Quittung für die Zahlung der Reklamationsgebühr von 300 DKK / 40 Euro.

Wenn der Fall bei dem Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung aufgenommen wird, wird Ihr Material an den Beklagten (die Agentur / den Vermieter) weitergeleitet. Der Beklagte hat nun die Möglichkeit, mit einem Antwortschreiben zum Fall Stellung zu nehmen, das dazu beitragen muss, den Gegenstand des Falles zu erleuchten.

Das Antwortschreiben wird an den Kläger gesandt, damit der Kläger die Möglichkeit bekommt, zusätzliche Kommentare zum Antwortschreiben des Beklagten – eine Replik – abzugeben.

Die Replik wird dann an den Beklagten gesandt, der abschließende Bemerkungen – Gegenerwiderung/Duplik – zur Antwort des Klägers anfügen kann.

Das Sekretariat der Beschwerdeausschusses prüft dann, ob der Fall weitere Informationen benötigt. In diesem Fall wird das Sekretariat die Parteien entsprechend kontaktieren. Ist dies nicht der Fall, wird das Material auf die nächste Sitzung des Beschwerdeausschusses vorbereitet.

Bei der Sitzung des Beschwerdeausschusses entscheiden die Mitglieder des Beschwerdeausschusses über den Fall. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des Materials getroffen, das während der Offenlegung des Falles durch das Sekretariat erhalten wurde. Es ist daher wichtig, dass die Parteien darauf achten, dass alles für den Fall bedeutende in dem Schriftverkehr offengelegt wird. Der Kläger sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Kläger die Beweislast für die Mängel des Ferienhauses trägt, auf die er hingewiesen hat (dies können Fotos, Videos, Vertragsgrundlagen, Korrespondenz etc. sein).

Der Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung tritt nach Bedarf zusammen. Dies geschieht in der Regel drei bis vier Mal im Jahr.

Sobald eine Entscheidung in dem Fall getroffen wurde, wird der Beschluss den Parteien zugestellt. Von der Zustellung bis zur Vollstreckung des Beschlusses wird eine Frist von 30 Tagen eingeräumt.

Bitte beachten Sie, dass von der Sitzung des Beschwerdeausschusses bis hin zur Zustellung des Beschlusses, bis zu 30 Tage vergehen können.

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