Worüber kann ich mich beschweren?

  

Der Beschwerdeausschuss befasst sich mit Beschwerden, die alle Aspekte des Rechtsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter betreffen. Diese können beispielsweise Reinigungs- oder Heizungsmangel sein. Der Beschwerdeausschuss kann sich nicht mit Fällen befassen, die Folgendes betreffen:

  • Personenschaden
  • Sachschäden
  • Fälle, die bereits durch ein rechtskräftiges Urteil, ein bindendes Schiedsverfahren oder einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien beigelegt wurden.

Der Beschwerdeausschuss befasst sich mit Beschwerden von Mietern gegen in Dänemark ansässige Vermittlungsbüros im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in und der Miete von Ferienhäusern. Beschwerden gegen im Ausland ansässige Vermittlungsbüros können jedoch ebenfalls bearbeitet werden, sofern der jeweilige Fall in einem engeren Zusammenhang mit Dänemark als mit dem Land besteht, in dem das Vermittlungsbüro ansässig ist, oder wenn die Parteien diesem zustimmen. Es wird auf § 2 Abs. 1 und 2 der Satzung verwiesen.

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